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   BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86   

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BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86 (https://dejure.org/1986,5990)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 8 CB 12.86 (https://dejure.org/1986,5990)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 8 CB 12.86 (https://dejure.org/1986,5990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für die Erhaltung und Fortführung des eigenen oder des elterlichen Betriebes - Gefährdung der Existenz des Betriebes - Bemühungen um eine Ersatzkraft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    Danach sind mit einer Aufklärungsrüge die Beweismittel zu bezeichnen, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll; und es ist auch im einzelnen darzulegen, was durch diese Beweismittel im einzelnen hätte bewiesen werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ; Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).

    Soweit im übrigen das Ergebnis der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts als fehlerhaft angegriffen wird, handelt es sich um materiellrechtliche Rügen, die im Rahmen einer Verfahrensrevision nicht zulässig sind (vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985, a.a.O. S. 26).

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    Ob das Verwaltungsgericht die Tatsachen zutreffend gewürdigt hat, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128 S. 1 f.).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    Danach sind mit einer Aufklärungsrüge die Beweismittel zu bezeichnen, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll; und es ist auch im einzelnen darzulegen, was durch diese Beweismittel im einzelnen hätte bewiesen werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ; Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    Eine die Revision eröffnende Abweichung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG setzt voraus, daß die Vorinstanz ihrer Entscheidung eine Rechtsansicht zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (vgl. u.a. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130 S. 4 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    Im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO beruht eine Entscheidung nur dann auf einem Rechtsverstoß, "wenn mindestens die Möglichkeit besteht, daß das Gericht zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können" (vgl. Beschluß vom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - BVerwGE 14, 342 [BVerwG 14.08.1962 - V B 83/61]).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 103.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    In diesem Sinne weicht das angefochtene Urteil nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ) und vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 - ab.
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 48.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1986 - 8 CB 12.86
    In diesem Sinne weicht das angefochtene Urteil nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ) und vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 - ab.
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